Euskirchener
Tennisclub Rot-Weiß e.V.
Vereinsnummer: 3057

Stand 4. Mai 2008

Stichworte (chronologisch; bitte anklicken):
 

Vorstandswahl 2007 - 2010
Vorstandswahl 2004
Satzung
Die Anlage im Juni 2003
Anfahrt (Hinweis für Nutzer von Navigationsgeräten)
Gastronomie
- Gemütliches Beisammensein im Tennisheim - Termine!!!
   -> Reibekuchenessen, Spargelessen, Grillabend
- Preisliste
- ab 2007: Fotos von Herrn Lückerath, Helga Rütt und Marlies Schorn
- bis 2006: Fotos von Helene und Heinrich Müller
Trainer
Das neu angelegte Blumenbeet
Clubanlage
Clubhaus
Die Tennisplätze am Stadtwald
Clubvorstand
Foto von Rudolph Greuel
Mitglieder
Jahresbeiträge
Mannschaften
Aufnahmeformular

 
Archiv - Vorstand

 

Clubanlage

 

Clubanlage Am Stadtwald
(Diese Adresse haben die Navigationsgeräte leider nicht gespeichert. Daher bitte auf Anfahrt klicken.)
53879 Euskirchen
Tel. Clubhaus Neue Telefonnummer:
0151 530 12 904

0 22 51 / 6 32 05 (nicht mehr gültig)

Die Anlage im Juni 2003
(Bilder von Günter Beyer, Juni 2003)


Das neu angelegte Blumenbeet
(Bild von Günter Beyer, Mai 2002)

Das Clubhaus mit dem Center-Court
(Bild von Günter Beyer)


 

Die Tennisplätze am Stadtwald
(Bild von Günter Beyer)

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Clubvorstand

 

Vorstandswahl 2007
1/2007 - 2010
28. Januar 2007
GH. Und hier ist der neue Vorstand:
Herr Greuel von der Kölnischen Rundschau hat uns dankenswerter Weise seine Fotos zur Verfügung gestellt:

(Foto: Andreas Greuel, Kölnische Rundschau)

von links:
Franz Remy (neuer 2. Vorsitzender, Presse), Helga Schnicke (Schatzmeisterin), Günter Heckenbach (Beisitzer, Internet),
Bert Nolden (1. Vorsitzender), Dr. Elisabeth Bachem (neue Besitzerin),
Dr. Markus Gau (Jugendwart), Gisela Houben (Sportwartin), Dirk van Meenen (neuer Beisitzer)
es fehlt Christoph Kips (Beisitzer)


Die Aufgabenverteilung:


1. Vorsitzender
Bert Nolden

(Foto: Andreas Greuel, Kölnische Rundschau)
2. Vorsitzender Franz Remy

(Foto: Franz Remy)
Schatzmeisterin Helga Schnicke

(Foto: Andreas Greuel, Kölnische Rundschau)
Sportwartin Gisela Houben

(Foto: Andreas Greuel, Kölnische Rundschau)
Jugendwart Dr. Markus Gau

(Foto: Andreas Greuel, Kölnische Rundschau)
Beisitzer Christoph Kips Beisitzer Günter Heckenbach

(Foto: Andreas Greuel, Kölnische Rundschau)
Beisitzer Dirk van Meenen

(Foto: Andreas Greuel, Kölnische Rundschau)
Beisitzer Dr. Elisabeth Bachem

(Foto: Andreas Greuel, Kölnische Rundschau)
Pressearbeit:
- Club Franz Remy

(Foto: Franz Remy)
- Internet Günter Heckenbach

(Foto: Andreas Greuel, Kölnische Rundschau)
Trainer Ulli Löffelholz
(Bild s. Trainer)
Stefan Cziska
(Bild s. Trainer)
Sebastian Friedl
Clubbewirtung
Herr Lückerath
.
Helga Rütt, Marlies Schorn
Platzwart Herr Littau

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Vorstandswahl 2004
1/2004-2007

1. Vorsitzender Bert Nolden

(Foto: Rudolph Greuel, Kölnische Rundschau)
2. Vorsitzender Ulf Schlüter
(ausgeschieden Anfang 2006)
Schatzmeisterin Helga Schnicke
Sportwartin Gisela Houben
(Foto: Rudolph Greuel, Kölnische Rundschau)
Jugendwart Dr. Markus Gau

(Foto: Rudolph Greuel, Kölnische Rundschau)
Beisitzer Robert Brkljacic
Günter Heckenbach
Christoph Kips
Franz Remy
Pressearbeit:
- Club Franz Remy
- Internet Günter Heckenbach
Trainer Uli Löffelholz
Ingo Roos
Christoph Kips
Clubbewirtung Helena und Heinrich Müller

Und hier ist der neue Vorstand (es fehlt Helga Schnicke).
Herr Greuel von der Kölnischen Rundschau hat uns dankenswerter Weise seine Fotos zur Verfügung gestellt:

(Foto: Rudolph Greuel, Kölnische Rundschau)

hintere Reihe von links:
Franz Remy (neuer Pressewart), Christoph Kips (neuer Beisitzer),
Bert Nolden (1. Vorsitzender), Ulf Schlüter (2. Vorsitzender), Robert Brkljacic (Beisitzer)
vordere Reihe von links:
Dr. Markus Gau (Jugendwart), Günter Heckenbach (Beisitzer, Internet), Gisela Houben (Sportwartin)

Das nachfolgende Foto wurde von Günter Beyer aufgenommen:


hintere Reihe von links:
Franz Remy (neuer Pressewart), Christoph Kips (neuer Beisitzer),
Bert Nolden (1. Vorsitzender), Ulf Schlüter (2. Vorsitzender), Robert Brkljacic (Beisitzer)
vordere Reihe von links:
Dr. Markus Gau (Jugendwart), Günter Heckenbach (Beisitzer, Internet), Gisela Houben (Sportwartin)

Neuwahl zum Ältestenrat am 30. Januar 2006

Theo Jacobsmeier und Günter Franke wurden am 30. Januar 2006 erneut zu Kassenprüfern gewählt.

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Vorstandswahl 2000
12/2000-1/2004

 

1. Vorsitzender Bert Nolden
2. Vorsitzender Ulf Schlüter
Schatzmeisterin Helga Schnicke
Sportwartin Gisela Houben
Jugendwart Dr. Markus Gau
Beisitzer Robert Brkljacic
Günter Franke
Günter Heckenbach
Markus Trippe
Pressearbeit:
- über Club und Seniorenbereich Sylle Gabel (bis 11.12.2003)
-  über den Jugendbereich und die 1. Mannschaft Rüdiger Kückelhaus
Dr. Markus Gau
-  Internet Günter Heckenbach
Trainer Uli Löffelholz
Ingo Roos
Thomas Kurth
Clubbewirtung Helena und Heinrich Müller

(Foto von Rudolph Greuel)

v.l.n.r.: Robert Brkljacic, Günter Heckenbach, Markus Trippe, Helga Schnicke,
Bert Nolden, Gisela Houben, Dr. Markus Gau, Ulf Schlüter

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Mitglieder

(Zahlen von Helga Schnicke)


01.04.2001
15.04.2002
01.04.2003
01.04.2004 25.04.2005 01.04.2006 22.01.2007 20.04.2008
Erwachsene
197
223
218
217
202
202
206
205
Jugendliche bis 18 Jahre
117
127
115
115
102
105
111
138
Jugendliche 19 - 26 Jahre
25
27
33
34
27
24
32
33
inaktive Mitglieder
6
4
4
4
8
8
9
insgesamt
345
381
370
370
339
331
357
385

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Jahresbeiträge

bis 18 Jahre
77 €
18 bis 26 Jahre
118 €
über 26 Jahre
225 €
Jugendtraining Sommer
160 €
(+ 30 € Nichtmitglieder)
Jugendtraining Winter
207 €
(+ 30 € Nichtmitglieder)

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gemeldete Mannschaften

 
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Erwachsene
12
13
13
13
13
15
13
12
Jugendliche
6
6
4
5
7
8
6
5
insgesamt
18
19
17
18
20
23
19
17

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Aufnahmeformular

 Aufnahmeantrag_10-2007.doc

(zum download)


Euskirchener Tennisclub Rot - Weiss e.V.
Am Stadtwald, 53879 Euskirchen
 
Euskirchener Tennisclub Rot – Weiss e.V.
___________________________________________________________________________

Vorstand: Bitte zurücksenden an:
1. Vors. Bert Nolden
2. Vors. Franz Remy
Schatzm.: Helga Schnicke Helga Schnicke
Sportwartin: Gisela Houben Münstereifeler Str. 118
Jugendwart: Dr. Markus Gau 53879 Euskirchen
Internet: Günter Heckenbach
Beisitzer: Dr. Elisabeth Bachem Tel.:     0 22 51 / 14 96 73
Christoph Kips eMail:  helga.schnicke@t-online.de
Dirk van Meenen (Schatzmeisterin)

Aufnahmeantrag


Name und Vorname .................. .......................... .......................... .......................... .....................
Anschrift .................. .......................... .......................... .......................... .....................
Straße .......................... .......................... .......................... .....................
Telefon Vorwahl .......................... Nummer .......................... .....................
Geburtsdatum .................. .......................... Familienstand .......................... .....................
Beruf .................. .......................... .......................... .......................... .....................
Spielstärke Anfänger .......................... Fortgeschritten .......................... Jahre
Früherer Verein .................. .......................... .......................... .......................... .....................
........................................ ................... .......................... .......................... .......................... .....................
(Datum) (Unterschrift)

 

Für Minderjährige
Mit dem Eintritt meiner Tochter / meines Sohnes erkläre ich mich einverstanden und hafte für die
entstehenden Verbindlichkeiten.
................................................................................................................................................
(Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)

 

Abbuchung
Die Beiträge sollen abgebucht werden:
.................................... ..................................................... ...............................
Konto-Nummer Bank BLZ

 
 

Beiträge: Säumniszuschlag: Jugendtraining: (nur für Mitglieder)
Erwachsene ab 26 Jahre
225 Euro
ab 1. April
5,11 Euro
Sommer 2007
160 Euro
Jugendliche bis 18 Jahre
77 Euro
ab 1. Juli
10,22 Euro
Winter 2007/08
225 Euro
Jugendliche ab 18 Jahre
118 Euro
 

Internet: http://tc-rotweiss-euskirchen.heiter.net
E-Mail: tc-rotweiss-euskirchen@heiter.net

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Satzung

 Satzung.doc
(zum download)

Euskirchener Tennisclub Rot – Weiss e.V.

Satzung

§ 1

Name, Eintragung, Geschäftsjahr
1.    Der Verein führt den Namen „Euskirchener Tennisclub Rot-Weiss e. V.“ und hat seinen Sitz in Eus-
       kirchen. Das Gründungsjahr ist der 1.6.1946.
2.    Der Verein ist beim Amtsgericht in Euskirchen in das Vereinsregister eingetragen.
3.    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
 

§ 2

Zweck
Zweck des Vereins ist die Ausübung des Tennissports und insbesondere die Förderung der Jugend in
Leibesübung und Kameradschaft.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhält-
nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
 

§ 3

Mitgliedschaft
1.    Mitglied kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Religion oder politische Anschauung werden.
2.    Die Aufnahme muss schriftlich beantragt werden.
3.    Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters als Zustimmung zur Anmeldung und
       zur Übernahme der Verbindlichkeiten erforderlich.
4.    Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
5.    Es gibt aktive, inaktive und Ehrenmitglieder. Ehrenmitglieder sind solche Personen, die sich um den
       Verein besonders verdient gemacht haben. Ihre Ernennung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederver-
       sammlung. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
6.    Mit der Einreichung des Aufnahmegesuches unterwirft sich der Antragsteller dieser Satzung und in
       Ergänzung hierzu den Vorschriften des Vereinsrechts.
7.    Jedes Mitglied ist verpflichtet, die am Clubhaus aushängende Spielordnung zu befolgen und sich stets
       fair und kameradschaftlich beim Sport zu verhalten.
 
 

§ 4

Ende und Wiedererwerb der Mitgliedschaft
1.    Die Mitgliedschaft endet:
       a)    durch Austritt. Dieser ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
       b)    durch Streichung aus der Mitgliederliste, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Aufforde-
               rung und hiernach noch länger als einen Monat mit seinen Beitragsverpflichtungen im Rückstand
               ist. Über die Streichung entscheidet der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss.
       c)    durch Ausschluss, wenn ein Mitglied schuldhaft gegen die Satzung oder die Spielordnung verstößt
               oder sich in anderer Weise unehrenhaft verhält. Hierüber entscheidet nach Anhörung des Betref-
               fenden der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss. Der Ausschluss ist dem Ausgeschlossenen durch
               eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
       d)    durch Tod.
2.    Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtlich Ansprüche des Mitgliedes an den Verein
       oder das Vereinsvermögen.
3.    Gegen Streichung und Ausschluss kann der Betroffenen innerhalb von zwei Wochen den Ältestenrat
       schriftlich per Einschreiben anrufen. Im übrigen ist für ihn der Rechtsweg ausgeschlossen. Über den
       Einspruch entscheidet endgültig gleichfalls durch Mehrheitsbeschluss der Ältestenrat.
4.    Bei Beendigung der Mitgliedschaft nach § 4, 1a) kann eine spätere Wiederaufnahme ohne erneute
       Zahlung der Aufnahmegebühr beantragt werden.
 
 

§ 5

Aufnahmegebühr und Beitrag
1.    Aufnahmegebühr und Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
2.    Neue Mitglieder, die nach dem 30. Juni eintreten, zahlen den halben Beitrag.
3.    Der Vorstand kann in Härtefällen eine Gebühren- oder Beitragsermäßigung bewilligen, einem Stun-
       dungswunsch zustimmen oder eine Beitragsbefreiung beschließen.
4.    Der Beitrag wird am 1. Januar fällig. Aufnahmegebühr und Beitrag von neueintretenden Mitgliedern
       werden sofort fällig. Bei einem Säumnis der Zahlung erhöht sich der Beitrag nach dem 1. April um
       10,00 DM, nach dem 1. Juli um 20,00 DM. (= 5,11 bzw. 10,22 EURO ab 01.01.2002).
 
 

§ 6

Organe des Vereins
Hierzu zählen I. die Mitgliederversammlung, II. der Vorstand und III. der Ältestenrat.

I.    Mitgliederversammlung
       1.    Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, wozu der Vorstand 7 Tage vor
              dem angesetzten Termin alle Mitglieder mit Nennung der Tagesordnung einlädt.
       2.    Die Tagesordnung dieser Hauptversammlung soll mindestens folgende Punkte enthalten:
              a)    Bericht des 1. Vorsitzenden, des Sportwartes und des Schatzmeistern
              b)    Bericht der Kassenprüfer
              c)    Entlastung des Vorstandes
              d)    Haushaltsplan
              e)    Wahlen von Vorstand, Ältestenrat und Kassenprüfer
              f)    Behandlung von Anträgen aus dem Mitgliederkreis
              g)    Verschiedenes
       3.    Anträge aus dem Mitgliederkreis, die zu ihrer Beschlussfassung der 2/3-Mehrheit bedürfen, müs-
              sen spätestens 2 Tage vor Beginn der Versammlung in den Händen des Vorstandes sein.
       4.    Weitere Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Vorstand dies für notwendig hält oder
              mindestens 20% der Mitglieder eine solche verlangen. Die Versammlung ist ebenfalls 7 Tage vor-
              her unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
       5.    Über folgende Punkte kann nur die Mitgliederversammlung entscheiden:
              a)    Festsetzung der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge
              b)    Satzungsänderung
              c)    Ernennung von Ehrenmitgliedern
              d)    Auflösung des Vereins
       6.    Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist bezüglich der Punkte, die auf der
              Tagesordnung stehen, beschlussfähig. In besonders dringenden Fällen können auch Beschlüsse
              über solche Angelegenheiten gefasst werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen.
       7.    Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Abstimmung. Stimmberechtigt sind alle anwesenden
              Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr. Zur Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit.
              Bei Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Alle Abstimmungen sind öffentlich, es sei denn, die
              einfache Mehrheit beschließt auf Antrag geheime Abstimmung. Bei Personalwahlen findet grund-
              sätzlich geheime Abstimmung statt. Bei Stimmengleichheit finden weitere Wahlgänge statt. Eine
              2/3-Mehrheit ist für folgende Anträge erforderlich: Satzungsänderung, Ernennung von Ehrenmit-
              gliedern, Auflösung.

II.    Vorstand
       1.    Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Zu ihm gehören der 1. Vorsitzende
              und 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der Sportwart, der Jugend- und Sozialwart sowie 4 Beisit-
              zer. Der 2. Vorsitzende ist zugleich Geschäftsführer.
       2.    Der 1. und 2. Vorsitzende sind jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
       3.    Der Vorstand wird alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
              Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus dem Vorstand aus, so kann sich der Vorstand bis
              zur nächsten Mitgliederversammlung selbständig ergänzen. Scheidet der 1. Vorsitzende aus,
              muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, die einen neuen 1. Vorsitzenden wählt.
       4.    Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Größere Investitionen
              und wesentliche Neuanschaffungen bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.
       5.    Der Vorstand ist berechtigt, eine Spielsperre bis zu einem Jahr zu verhängen. Diese Disziplinar-
              maßnahme muss dem Betroffenen durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden. Hiergegen ist
              Einspruch innerhalb von 2 Wochen unter Einschreiben beim Ältestenrat möglich. Über den Ein-
              spruch entscheidet der Ältestenrat.
       6.    Der 1. Vorsitzende und im Verhinderungsfalle der 2. Vorsitzende vertritt den Verein nach innen
              und außen. Er führt den Vorsitz in den Mitgliederversammlungen und kann an allen von ihm ein-
              gesetzten Ausschüssen mit beratender Stimme teilnehmen. Er hat ein Vorschlagsrecht bei der
              Neuwahl des Vorstandes sowie der Wahl des Ältestenrates.
       7.    Der 2. Vorsitzende führt Protokoll über die Mitgliederversammlung.
       8.    Der Schatzmeister führt die Geldgeschäfte, erstattet vor der Mitgliederversammlung den Kassen-
              bericht und legt den Haushaltsplan vor.
       9.    Der Sportwart ist für den Spielbetrieb verantwortlich. Er organisiert und leitet die Austragung von
              Turnieren, soweit der Vorstand hierzu nichts besonderes beschließt.
     10.    Dem Jugend- und Sozialwart obliegt die besondere Betreuung der Jugend, zu deren Förderung
              das Jugendtraining, die Jugendturniere und innerhalb gegebener Möglichkeiten eine besondere
              Begabtenförderung gehören.

III.  Der Ältestenrat
       1.    Der Ältestenrat besteht aus einem Sprecher und vier weiteren Mitgliedern. Er wird für die Dauer
              von drei Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder dürfen dem Ältestenrat nicht angehören.
       2.    Eine Geschäftsordnung gibt sich der Ältestenrat selbst.
 
 

§ 7

Kassenprüfung
Alljährlich ist die Kassenprüfung von zwei Kassenprüfern zu prüfen. Hierbei ist auf die Einhaltung der An-
sätze des Haushaltsplanes zu achten. Beide Kassenprüfer werden für die Dauer eines Geschäftsjahres
gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
 
 

§ 8

Auflösung des Vereins
Diese kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geschehen. Der entsprechende Tagesord-
nungspunkt muss auf der ordnungsgemäß erfolgten Einladung ausdrücklich vermerkt sein. Im Falle eines
Auflösungsbeschlusses bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, von denen die notwendigen
Geschäfte abzuwickeln sind. Das nach Bezahlung der Schulden noch vorhandene Vereinsvermögen wird
dem Kreis Euskirchen mit der Zweckbindung der körperlichen Jugendertüchtigung übergeben.
 

§ 9
Sonstige Bestimmungen
Es gelten im übrigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den eingetragenen Verein.
 

Vorstehende Fassung der Satzung wurde in der heutigen Jahreshauptversammlung beschlossen.

Euskirchen, den 9. Dezember 1982
Der Vorstand

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Trainer

 
Ulli Löffelholz
Stefan Cziska
Sebastian Friedl

Uli Löffelholz
(Bild von Günter Beyer, Juni 2003)

Sebastian-Kneipp-Straße 16
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 / 6 55 89

Geboren am 5.9.1960, verheiratet, zwei Kinder, ein Hund

- B-Trainer Ausbildung des Deutschen Tennisbundes für
  Anfänger bis Wettkampftraining

- Mitglied im TC Rot Weiss Euskirchen seit 1974, in dieser
  Zeit Mannschaftsspiele im Bereich Junioren, Herren,
  Herren 30 und Herren 40 bestritten

- Ausbildung zum Diplom Sportmanager

- Hauptberuflicher Trainer bei Rot Weiss Euskirchen seit
  1992 und dort zuständig für die Organisation des sport-
  lichen Ablaufs im Jugendbereich sowie Ansprechpartner
  für Jugendtraining

-----------------------------------------------------------------------------

Stefan Cziska

Adolph-Kolping-Str. 22
50259 Pulheim
Tel:     02238-82589
Mobil: 0177-4640002
E-mail: StefanCziska@web.de

geboren am 18.01.1952

verheiratet, zwei Kinder

- Staatlich geprüfter Tennislehrer
- B-Lizenz des DTB
- USPTR-Professional (amerikanische Trainerlizenz)

Trainertätigkeiten:
1979 - 1984 TC Ford Köln
1984 - 1993 Pulheimer SC
1993 - 1996 TC Interclub Köln
1996 - 1997 KHTC BW Köln
1997 - 2007 KTC Weidenpescher Park

Mitglied im Trainerteam des Mallorca Tennis Camp

Zuständig für leistungs- und breitensportlich orientiertes Mannschafts- und Gruppentraining sowie für Privatstunden in allen Altersklassen

-----------------------------------------------------------------------------

Sebastian Friedl

(Daten folgen später)

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Gastronomie
20. April 2008
GH. Die Gastronomie wird auch in 2008 von der Firma Lückerath betrieben. Mit Matthias Lückerath ist vereinbart, dass ein umfangreicheres Speiseangebot angeboten wird. Personell wird es einige Veränderungen geben. Der Gaststättenbetrieb ist täglich ab 16.30 Uhr geöffnet. Während der Medenspiele sind die Gaststättenöffnungszeiten dem Spielbetrieb angepasst. Die Clubräume werden zukünftig jeden morgen ab 9.00 Uhr geöffnet.

Und das sind die nächsten Termine unter dem Stichwort "Gemütliches Beisammensein im Tennisheim":

Reibekuchenessen am 22. April 2008

Spargelessen am 23. Mai 2008

Grillabend am 4. Juli 2008

Die für die Saison ab 2008 geltende

Preisliste

Und nachfolgend aktuelle Bilder unseres Clubhauses:



15. April 2007
GH. Pünktlich zur Saisoneröffnung 2007 zeigte sich das Clubhaus mit neuem Aussehen. Das Clubhaus einschließlich des Gastraumes wird morgens um 8:30 Uhr geöffnet. Ein Getränkeautomat steht außerhalb der Bewirtschaftungszeiten zur Verfügung.

Verantwortlich für den Ausschank und die Zubereitung der Speisen ist die Fa. Lückerath. Neben Matthias Lückerath werden Marlies Schorn und Helga Rütt die Clubhausbewirtschaftung übernehmen (Bilder: s. Artikel vom 28. Januar 2007 weiter unten).

Das Team steht den Clubmitgliedern werktags von 16:00 bis 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 11:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Bei Medenspielen ist die Bewirtschaftung grundsätzlich gesichert.

Die Verpflegung der Mannschaften nach den Spielen übernimmt auch die Fa. Lückerath. Wie bisher ist von den Mannschaftsführern mindestens zwei Tage vor dem Spieltermin die Anzahl der Essen verbindlich zu bestellen.


28. Januar 2007
GH. Helene und Heinrich Müller (Bilder im nachstehenden Bericht vom April 2006) haben sich bis Ende 2006 viele Jahre bestens um unsere Gastronomie gekümmert. Unzählige Beiträge auf unserer Homepage bezeugen dies (z.B.: Clubfest 2005-Bericht und Fotos, Sommerfest 2004 - Bilder oder Clubfest 2003 - Bericht und Fotos). Dafür gebührt Ihnen an dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön.

Für die Gastronomie ab 2007 konnte Herr Lückerath mit seinen beiden Mitarbeiterinnen Helga Rütt und Marlies Schorn gewonnen werden:

.

Das Clubhaus wird täglich zwischen 16 Uhr und 21:30 Uhr geöffnet haben. Je nach Bedarf können sich diese Öffnungszeiten verschieben. Abends werden kleine Speisen angeboten.


April 2006
GH. Bereits mehrfach wurde unsere hervorragende Clubbewirtung durch Helene und Heinrich Müller erwähnt. Damit Sie sich ein besseres Bild von ihr machen können, zeigen wir nachfolgend ein Bild:


Bild von Günter Beyer

Und das sind unsere Clubwirte, Helene und Heinrich Müller:

_
Bilder von Günter Heckenbach (23. April 2006)

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Anfahrt
26. Mai 2007
GH. Es wurde bereits mehrfach festgestellt, dass die modernen GPS-gesteuerten Navigationsgeräte die Adresse unserer Tennisanlage

"Am Stadtwald, 53879 Euskirchen"

nicht erkennen. Daher bitten wir unsere Besucher, die nachfolgende Wegbeschreibung zu nutzen.

Mit der Eingabe "Gottfried-Disse-Straße" im Navigationsgerät gelangen Sie zumindest in die Nähe unserer Anlage. Von dort helfen Ihnen die aufgestellten Schilder "Tennisplätze" und die Wegbeschreibung weiter.


Anfahrt möglich über A 1 / A 61
(Tennisplätze s. Pin im Süden Euskirchens)

Anfahrt über B 51
(Tennisplätze s. Pin unter dem Namen "Nordrhein-Westfalen")

abbiegen Richtung Stadtwald Ortholz / Münstereifeler Straße (= Verbindung B 51 zum Eifelring)
(Tennisplätze s. roten Pin)

abbiegen in Gottfried-Disse-Straße

rot eingezeichnetem Straßenverlauf folgen; wer die Billiger Straße (K 24) benutzt, folge dem grünen Straßenverlauf

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Archiv - Vorstand

(hier werden Beiträge/Fotos/Highlights aus vergangenen Tagen gespeichert)

Der neue Vorstand
Dank an den früheren Vorstand
 


Der neue Vorstand

(Text von Günter Heckenbach)

Im Dezember 2000 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Nicht nur in den Zeitungsartikeln, sondern auch in vielen vereinsinternen Gesprächen wurde darüber diskutiert, ob und wenn ja, wer bereit sei, den langjährigen Vorsitzenden Erwin Schröder abzulösen. Hinzu kam, dass auch Rüdiger Kückelhaus sein Amt als stellvertretender Vorsitzender aufgeben wollte. Und auch Marianne Hannewald wollte nach vielen Jahren des Jonglierens mit den Zahlen unseres Haushaltes in den sicher verdienten "Ruhestand" als Schatzmeisterin treten.

Vom alten Vorstand blieben damit die Sportwartin Gisela Houben, der Jugendwart Dr. Markus Gau und als Beisitzer Günter Franke sowie Markus Trippe auf ihrem "Posten".

Bert Nolden und Ulf Schlüter fanden sich zusammen und waren bereit, den Euskirchener Tennisclub Rot-Weiß e.V. in die nächsten Jahre zu führen. Die bisherige Beisitzerin Helga Schnicke beerbte die Schatzmeisterin. Als neue Beisitzer wurden Robert Brkljacic und Günter Heckenbach gewählt.

Am 1. März 2001 traf sich der neu gewählte Vorstand, um eine erste Bestandsaufnahme durchzuführen. Und es wurde auch gleich erkennbar, dass alle mit viel Elan an die neue Aufgabe herangehen. Hoffen wir, dass er dem Vorstand möglichst lange erhalten bleibt. Dafür benötigt der Vorstand aber nicht zuletzt die Hilfe aller Vereinsmitglieder.

Nur wenn sich alle – und sei es auch nur ein wenig – engagieren, kann ein aktives Vereinsleben geschaffen und aufrecht erhalten werden.

(Text im Vereinsheft 2001)
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Dank an den früheren Vorstand

(Text von Günter Heckenbach und Bert Nolden)

Vor den Aussichten auf die neue Saison ("Aktuelles")wollen wir dem "alten Vorstand" ganz herzlich für seinen unermüdlichen Einsatz danken. Auch wenn sich der neue Vorstand gerade erst zweimal getroffen hat, um die ersten Entscheidungen zu treffen, so ist schon jetzt im Ansatz erkennbar, was vor allem Erwin Schröder und Rüdiger Kückelhaus in den vergangenen Jahren geleistet haben. Ihr unermüdlicher Einsatz für den Verein kann daher nicht hoch genug angesetzt werden.

Insbesondere durch die hervorragenden Leistungen der 1. Mannschaft haben wir in den letzten Jahren immer wieder Weltklassetennis miterleben können. Besonderer Höhepunkt war sicherlich der Einsatz eines Wimbledonsiegers im Team unserer Mannschaft. Für diese unvergessenen Stunden und die damit verbundene positive Werbung für unseren Verein ist dem alten Vorstand in besonderer Weise zu danken.

(Text im Vereinsheft 2001)
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